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Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung vom 25. November 2025

Traktanden:
1. Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 300'000 für die
Sanierung der Schwarzwaldquellen
2. Finanz- und Investitionsplan 2026-2030
3. Budget 2026 und Festsetzung des Gemeindesteuerfusses 2026
a) Budget 2026
b) Festsetzung Gemeindesteuerfuss 2026;
Es wird ein Steuerfuss von 120 % (der einfachen Kantonssteuer) beantragt
4. Orientierungen
5. Varia


Die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 25. November 2025 und das Budget 2026
können ab dem 11. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der
Homepage der Gemeinde Tamins: www.tamins.ch > Gemeinde >
Gemeindeversammlung
heruntergeladen werden. Auf Wunsch werden die Botschaft und
das Budget Interessierten zugestellt.
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in welcher die
Stimmberechtigten, die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte
ausüben.
Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle handlungsfähigen, in
der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erfüllt
haben sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, wenn sie
das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen
in der Gemeinde Tamins wohnhaft sind. Das Stimm- und Wahlrecht für Schweizerinnen
und Schweizer beginnt am Tag der Abgabe des Heimatscheins.
Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können auf mündliches Gesuch hin an
den Gemeindepräsidenten und mit dessen Bewilligung zur Gemeindeversammlung
zugelassen werden. An der Diskussion können sie sich jedoch nicht beteiligen und bei
Wahlen und Abstimmungen ist Stimmenthaltung zu üben.

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