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Erbbescheinigung bestellen

Falls weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorhanden ist, können die gesetzlichen Erbinnen und Erben einen Erbschein beantragen; das sind je nachdem die Ehefrau, der Ehemann die eingetragene Partnerin, der eingetragene Partner, die Nachkommen (die Kinder und ihre Nachkommen) oder allenfalls die Eltern oder deren Kinder (Brüder und Schwestern).

Falls ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, kann der Erbschein erst nach der offiziellen Eröffnung durch die zuständige Behörde beantragt werden.

 

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