Testamente und Erbverträge hinterlegen
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch verpflichtet die Kantone, eine Behörde für die amtliche Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (d.h. Testamente und Erbverträge) zu bezeichnen. Seit dem 1. Januar 2011 weist das kantonale Recht diese Aufgabe den Gemeinden zu. Personen mit Wohnsitz in Tamins können ihren letzten Willen (Testament, Erbvertrag) bei der Gemeindeverwaltung deponieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeverwaltung | +41 81 641 11 18 | gemeindeverwaltung@tamins.ch |