Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum
Traktanden:
1. Teilrevision Schulgesetz der Gemeinde Tamins
2. Beschlussfassung über den Verzicht auf Erwerb von Tiefgarageparkplätzen beim Dorfplatz (Hinweis: An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2025 ging diesbezüglich eine Motion ein, die an derselben Gemeindeversammlung als erheblich erklärt wurde)
3. Beschlussfassung über die Abgeltung einer öffentlichen Interessenz an einem Gastwirtschaftsbetrieb im Dorfkern von Tamins im Umfang von CHF 100'000 (Hinweis: An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2025 ging diesbezüglich eine Motion ein, die an derselben Gemeindeversammlung als erheblich erklärt wurde)
4. Motion für die Einführung einer Schuldenbremse; Beratung und Beschlussfassung betr. Erheblichkeitserklärung
5. Motion für die Einführung der Urnenabstimmung für wichtige kommunale Geschäfte; Beratung und Beschlussfassung betr. Erheblichkeitserklärung
6. Orientierungen
7. Varia
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 29. Oktober 2026, der Entwurf der Teilrevision des Schulgesetzes einschliesslich der vom Schulrat vorgesehenen Erlasse (informativer Charakter) sowie der Entwurf der Vereinbarung mit der CRESTA Immobilien AG betreffend die Abgeltung einer öffentlichen Interessenz an einem Gastwirtschaftsbetrieb im Dorfkern (informativer Charakter) können ab dem 15. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Tamins unter www.tamins.ch > Gemeinde > Gemeindeversammlung heruntergeladen werden. Auf Wunsch wird die Botschaft interessierten Personen zugestellt.
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in welcher die Stimmberechtigten die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle handlungsfähigen, in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erfüllt haben sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, wenn sie das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Tamins wohnhaft sind.
Gemeindeversammlungen sind öffentliche Veranstaltungen und können grundsätzlich von allen Personen besucht werden. Das Stimm- und Wahlrecht sowie die Mitwirkungsrechte stehen jedoch ausschliesslich den Stimmberechtigten zu. Nichtstimmberechtigte Personen sind als Zuhörende zugelassen, verfügen aber grundsätzlich über kein Rederecht.
Der Gemeindevorstand