Absolutes Feuerverbot aufgrund der aktuellen Trockenheit
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot.
(Dies gilt auch für das Maiensässgebiet Kunkels)
Ausnahme:
Vom Feuerverbot ausgenommen ist der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie nicht eingezonte Flächen, die vollständig von Bauzonen umschlossen sind.
Bitte beachten Sie:
- Feuer dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Funkenflug ist konsequent zu vermeiden.
- Ausreichend Löschwasser muss jederzeit bereitstehen.
- Feuer sind nach Gebrauch vollständig zu löschen und die Feuerstelle ist auf verbleibende Glutnester zu kontrollieren.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschen, Wald, Flur und Infrastruktur zu leisten.
Weitere Informationen:
- Informationsblatt des Kantons Graubünden:
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/dokumentenliste_afw/Infoblatt_Umsetzung_Feuerverbot.pdfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. - Aktuelle Waldbrandgefahr und Feuerverbote:
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/aktuelles/Waldbrandgefahr/Seiten/aktuelle_waldbrandgefahr.aspxExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Gemeindevorstand