Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2025
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2025 nicht bis am 31. Dezember 2025 eingereicht wird. Das Gesuch kann entweder online oder in Papierform direkt bei der Sozialversicherungsanstalt Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur, eingereicht werden.
Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Graubünden www.sva.gr.ch