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Hundesteuer

7. Januar 2025

Gemäss Art. 11 des Gemeindesteuergesetzes hat jeder Einwohner, welcher einen oder mehrere Hunde hält, für jeden Hund die festgesetzte Hundesteuer zu bezahlen.

Die Hundesteuer ist auch für Hunde zu entrichten, die während des Jahres in die Gemeinde Tamins eingeführt werden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass die Steuer bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde.

Pflichtig sind alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat.

Ersthundehalter müssen sich bei der Gemeindeverwaltung zwecks Erfassung der Personendaten in der Datenbank AMICUS melden.

Die Hundesteuer wird gemäss der registrierten Hunde in der Datenbank AMICUS in Rechnung gestellt.

Die Gemeindehundesteuer beträgt Fr. 80.00.


Der Gemeindevorstand