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Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 18. Dezember 2025, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum

Traktanden:


1. Budget 2026
2. Varia

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 18. Dezember 2025 und das Budget 2026 können ab dem 9. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Tamins: www.tamins.ch > Gemeinde > Gemeindeversammlung heruntergeladen werden. Auf Wunsch werden die Botschaft und das Budget Interessierten zugestellt.

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in welcher die Stimmberechtigten, die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.

Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle handlungsfähigen, in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erfüllt haben sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, wenn sie das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Tamins wohnhaft sind. Das Stimm- und Wahlrecht für Schweizerinnen und Schweizer beginnt am Tag der Abgabe des Heimatscheins.

Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können auf mündliches Gesuch hin an den Gemeindepräsidenten und mit dessen Bewilligung zur Gemeindeversammlung zugelassen werden. An der Diskussion können sie sich jedoch nicht beteiligen und bei Wahlen und Abstimmungen ist Stimmenthaltung zu üben.

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