Kopfzeile

Inhalt

Beglaubigungen

Die Leiterin der Gemeindeverwaltung beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Das gilt als amtliche Beglaubigung.

Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der/die GesuchstellerIn persönlich vorsprechen und sich durch einen amtlichen Ausweis ausweisen (Reisepass oder Identitätskarte).

Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung einen Termin, da auf der Gemeindeverwaltung nur die Gemeindeschreiberin für Beglaubigungen befugt ist.

Beglaubigungen können auch bei einem Notar oder auf dem Grundbuchamt gemacht werden.

Preis

nach Verordnung über die Notariatsgebühren

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt