Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen
Die Eigentümer von Liegenschaften entlang öffentlicher Strassen sowie Privatstrassen, die im Winter von der Gemeinde vom Schnee geräumt werden, werden gebeten, überhängende Sträucher und Äste bis zum 31. Oktober 2026 auf eine Höhe von 3 m über Strassenniveau und bis auf die Grenzlinie zurückzuschneiden. Diese Weisung gilt auch für Liegenschaften entlang der Kantonsstrasse (Reichenauerstrasse, Afuris, Aussergasse und Trinserstrasse), wobei in diesem Fall Sträucher und Äste bis auf eine Höhe von 5 m ab Strassenniveau bis auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden müssen.
Bei Strassen, Gartenanlagen etc., die bis zu diesem Termin nicht freigeschnitten sind, hat die Gemeinde das Recht, die Arbeiten durch die Werkgruppe, unter Kostenfolge für die jeweiligen Grundeigentümer, durchführen zu lassen.
Sollten infolge Nichtbefolgen dieser Weisung irgendwelche Schadenereignisse eintreten, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab, resp. überwälzt diese auf den entsprechenden Grundeigentümer.
Wir danken allen Liegenschaftsbesitzern für ihr Verständnis.
Der Gemeindevorstand