Aufhebung des absoluten Feuerverbots innerhalb des Siedlungsgebietes
Aufgrund der verbesserten Wetterlage wird das Feuerverbot für das Siedlungsgebiet ab Freitag, 18.09.2026 ab einer Distanz von 20 Metern zum Wald aufgehoben.
Ausserhalb des Siedlungsgebietes bleibt das kantonale Feuerverbot weiterhin bestehen. Über eine Aufhebung des kantonalen Feuerverbots entscheidet das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden. Massgebend für die kantonale Situation ist die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte des AWN.
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/aktuelles/Waldbrandgefahr/Seiten/aktuell.aspxExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeindevorstand Tamins