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Feuer- und Feuerwerksverbot

29. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Art. 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes gilt in der Gemeinde Tamins ab sofort ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet im Freien. Auch das Abfeuern von Feuerwerken ist untersagt.
Im Siedlungsraum sind einzig die Benützung von Elektro- und Gasgrill gestattet. Dem Siedlungsraum gleich gestellt ist das Maiensässgebiet «Kunkels». Beim Grillieren ist äusserste Vorsicht geboten und Löschmittel bereit zu stellen.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die Situation nicht oder nur sehr kurzzeitig zu entschärfen. Das absolute Feuerverbot gilt daher bis auf Widerruf.
In die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Graubünden kann unter www.wald.gr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Waldbrandgefahr eingesehen werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Der Gemeindevorstand

kein Feuer machen