Kein Abfeuern von Raketen und Knallkörpern auf dem Gemeindegebiet Tamins
Das Abfeuern von Raketen und Knallkörpern hat jeweils erhebliche Auswirkungen für Mensch, Tier und die Umwelt. Aus Rücksichtnahme und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Interesse seiner Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste, hat der Gemeindevorstand ab 17. Juni 2026 ein Verbot für jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) auf dem Gemeindegebiet von Tamins, gestützt auf Art. 6 und Art. 7 bzw. Art. 8 des kantonalen Brandschutzgesetz (BR 840.100), erlassen.
Die Bevölkerung und die Gäste in Tamins haben auf das Abbrennen von Raketen und Knallkörpern (Feuerwerkskörpern) vor allem am Nationalfeiertag und auch an Silvester und Neujahr zu verzichten. Das Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot ausgenommen: lautlose Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows.
Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Verbots zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden von Gesetzes wegen, gestützt auf das kantonale Recht und gemäss Strafgesetzbuch StGB, geahndet.
Der Gemeindevorstand