Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 21. Mai 2026, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025
a) Rechnungsablage
b) GPK-Bericht und Genehmigung Jahresrechnung 2025
2. Motionen betr. Erweiterung des (Forst-)Werkhofes in Tamins; Stellungnahme und Anträge
des Gemeindevorstandes
3. Orientierungen:
- Motionen betr. Kauf von Tiefgarageparkplätzen beim Dorfplatz
- Motion betr. öffentlicher Interessenz an altersgerechtem Wohnraum und an einem
Gastwirtschaftsbetrieb im Dorfkern
- Etc.
4. Varia
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 21. Mai 2026 sowie die Jahresrechnung 2025 können ab dem 8. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Tamins: www.tamins.ch > Gemeinde > Gemeindeversammlung heruntergeladen werden. Auf Wunsch werden die Unterlagen Interessierten zugestellt.
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in welcher die Stimmberechtigten, die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle handlungsfähigen, in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erfüllt haben sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, wenn sie das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Tamins wohnhaft sind.
Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können auf mündliches Gesuch hin
an den Gemeindepräsidenten und mit dessen Bewilligung zur Gemeindeversammlung
zugelassen werden. An der Diskussion können sie sich jedoch nicht beteiligen und bei
Wahlen und Abstimmungen ist Stimmenthaltung zu üben.
Der Gemeindevorstand