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Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung

12. Dezember 2025

1. Der Gemeindevorstand Tamins beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:


Einfahrt verboten (Sig. 2.02)
Zusatztafel: Fahrrad (Sig. 5.31) sowie Zubringerdienst bis Haus Nr. 32 gestattet

- Tamins, Rüefa, ab Verzweigung Caldairastrasse Richtung Riedstrasse
Koordinaten: 2750210 1188526

Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Sig. 4.08.1)
-Tamins, Rüefa, ab Haus Nr. 37 Richtung Dorfzentrum
Koordinaten: 2750200 1188599

2. Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden werden.

3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 03.12.2025 von der Kan­tonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ver­kehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichun­g beim Gemeindevorstand Tamins eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.

Der Gemeindevorstand