Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand Tamins beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Einfahrt verboten (Sig. 2.02)
Zusatztafel: Fahrrad (Sig. 5.31) sowie Zubringerdienst bis Haus Nr. 32 gestattet
- Tamins, Rüefa, ab Verzweigung Caldairastrasse Richtung Riedstrasse
Koordinaten: 2750210 1188526
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Sig. 4.08.1)
-Tamins, Rüefa, ab Haus Nr. 37 Richtung Dorfzentrum
Koordinaten: 2750200 1188599
2. Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 03.12.2025 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Tamins eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.
Der Gemeindevorstand