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Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 19. Juni 2025, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum

28. Mai 2025

Traktanden:     

1. Zusammenschluss der beiden Forst-Werkbetriebe Felsberg und Tamins zu einer
öffentlich-rechtlichen Anstalt mit dem Namen "FORST WERK Felsberg Tamins"

2. Verpflichtungskredit von brutto CHF 2’600’000 für die Erweiterung des
(Forst-)Werkhofes in Tamins

3. Teilrevision Waldordnung der Gemeinde Tamins (neu Waldgesetz genannt)

4. Orientierungen

5. Varia

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2025 sowie die darin erwähnten Unterlagen können ab dem 5. Juni 2025 bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Tamins: www.tamins.ch > Gemeinde > Gemeindeversammlung heruntergeladen werden. Auf Wunsch werden die Unterlagen Interessierten zugestellt.

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in welcher die Stimmberechtigten, die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.

Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle handlungsfähigen, in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erfüllt haben sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, wenn sie das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Tamins wohnhaft sind. Das Stimm- und Wahlrecht für Schweizerinnen und Schweizer beginnt am Tag der Abgabe des Heimatscheins.

Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können auf mündliches Gesuch hin an den Gemeindepräsidenten und mit dessen Bewilligung zur Gemeindeversammlung zugelassen werden. An der Diskussion können sie sich jedoch nicht beteiligen und bei Wahlen und Abstimmungen ist Stimmenthaltung zu üben.

Der Gemeindevorstand