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Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut verlängert bis 30. April 2023

14. März 2023

Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide.

Die gleichen einschneidenden Massnahmen in der Geflügelhaltung gelten weiterhin in der ganzen Schweiz.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Medienmitteilung oder auf https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html

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