Finanzen & Steuern
Brigitte Meier-Bergamin
Tel. +41 81 630 21 91
Fax +41 81 641 11 68
b.meier@tamins.ch
Postadresse
Gemeinde Tamins
Aligstrasse 1
7015 Tamins
Post-/Bankverbindungen
PC 70-1138-3
GKB, 7002 Chur, Konto CG 134.789.600 (IBAN CH25 0077 4130 1347 8960 0)
Steuerarten und Tarife
- Einkommens- und Vermögenssteuer
- Der Steuerfuss der Gemeinde Tamins beträgt
bis 31.12.2007:
110% der einfachen Kantonssteuer
ab 01.01.2008:
100% der einfachen Kantonssteuer
- Evang. Kirchensteuer 12% der einfachen Kantonssteuer
- Kant. Evang. Kirchensteuer 3.5% der einfachen Kantonssteuer
- Röm. Kath. Kirchensteuer 12% der einfachen Kantonssteuer
- Grundstückgewinnsteuer
bis 31.12.2007: 110% vom Kantonssteuerbetrag
bis 31.12.2008: 100% vom Kantonssteuerbetrag
ab 01.01.2009:
Grundstückgewinnsteuer in der Höhe der Kantonssteuer
- Handänderungssteuer: 1.5%
- Liegenschaftensteuer 1‰ vom Steuerwert
- Erbschafts- und Schenkungssteuer (Steuergesetz Gemeinde Tamins)
- Hundesteuer (Steuergesetz Gemeinde Tamins)
Steuerberechnung online
Einkommens- und Vermögenssteuern: www.stv.gr.ch
Kapitalabfindung: www.stv.gr.ch
Abgaben und Gebühren, die zusammen mit den Steuern erhoben werden
Feuerwehrersatzabgabe
Männer und Frauen, welche keine Feuerwehrpflicht leisten, haben eine Feuerwehrersatzabgabe (Feuerwehrsteuer) zu bezahlen:
- Steuerpflichtig 2008: Jahrgang 1986 - 1963
- Steuerpflichtig 2009: Jahrgang 1987 - 1964
Die Abgabe beträgt 0.5% vom steuerbaren Einkommen, jedoch mindestens CHF 100.-, maximal CHF 300.- pro Jahr.
Kehrichtgrundgebühr
Ab vollendetem 18. Altersjahr beträgt die Kehrichtgrundgebühr CHF 50.- pro Person und Jahr.
Steuereinzug
Die Steuerpflichtigen erhalten alljährlich eine provisorische Steuerrechnung für die Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern. Basis für die provisorischen Steuerrechnungen bilden die veranlagten Faktoren des Vorjahres. Provisorische Rechnungen sind nicht anfechtbar. Einsprache oder Rekurs bewirken keinen Zahlungsaufschub. Zuwenig bezahlte Beträge werden nachgefordert, zuviel bezahlte Beträge samt Zins zurückerstattet.
Gemeindesteuer
prov. Rechnung: Ende Januar
Zahlungsfrist: 31. März
Kantonssteuer
prov. Rechnung: Ende Januar
Zahlungsfrist: 1. Rate 28. Februar / 2. Rate 30. April / mittlerer Verfall 31. März
Bundessteuer
prov. Rechnung: Ende Januar
Zahlungsfrist: 31. März
Quellensteuern
Ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung, die im Kanton steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, sind an der Quelle zu besteuern.
Weitere Bestimmungen können den Weisungen über die Erhebung der Quellensteuer der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden entnommen werden.
Weisungen Quellensteuer
Abrechnungstermine
Für übrige Betriebe
per 31. Juli für die erste Jahreshälfte
per 31. Januar für die zweite Jahreshälfte
Für Saisonbetriebe
per 15. Mai für die Wintersaison
per 15. November für die Sommersaison
Ab 2008 wird den Arbeitgebern mit der Deklarationssoftware SofTax Quest zudem ein Abrechnungsmodul zur Verfügung gestellt, mit welchem sie die Arbeitnehmer einfach und praktisch abrechnen können. Die Abrechnungen sind dem Gemeindesteueramt Tamins einzureichen.
Ablieferungstermin
Die Quellensteuern werden spätestens 15 Tage nach erfolgter Abrechnung zur Zahlung fällig.
Quellensteuertarife
www.stv.gr.ch
Steuerformulare bestellen
Fehlende Steuerformulare können Sie im Online Schalter bestellen.
Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung
Fristverlängerungen können Sie im Online Schalter beantragen.
Lohnausweis
Den neuen Lohnausweis können Sie auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Graubünden herunterladen oder direkt online ausfüllen.
www.steuerkonferenz.ch/d/lohnausweis.htm
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