Einwohnerkontrolle
Karin Sax
Tel. +41 81 641 11 18
Fax +41 81 641 11 68
karin.sax@tamins.ch
Anmeldung CH-Bürger
Wir bitten Sie, innert 8 Tagen persönlich bei uns am Schalter vorbeizukommen und folgende Unterlagen mitzunehmen:
Festanmeldung Schweizer
mit Steuerdomizil und Stimmberechtigung in Tamins:
- Heimatschein(e)
- Familienbüchlein (bei Zuzug einer Familie)
- Nachweis Krankenversicherung
Anmeldung Wochenaufenthalter
- Wohnsitzausweis / Heimatausweis
Adressänderung
Innert 14 Tagen. Bei Schweizern benötigen wir zusätzlich das Militärbüchlein.
Bei Wochenaufenthaltern ist nur die Adressänderung zu melden.
Abmeldung
Melden Sie uns dies innert 8 Tagen. Bei Schweizern benötigen wir zusätzlich das Militärbüchlein. |
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Anmeldung ausländische Staatsangehörige
Bringen Sie mit
- Ausländerausweis
- gültige Reisepapiere (Reisepass, Personalausweis, usw.)
- evt. Passfoto
Erstzuzug vom Ausland
Wenn bisher noch keine Aufenthaltsregelung in der Schweiz erfolgte, sind folgende Papiere mitzubringen:
- gültige Reisepapiere (Reisepass, Personalausweis, usw.)
- Passfoto
- sofern vorhanden -> Zusicherung der Einreise- oder Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch die Kantonale Fremdenpolizei
Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden (Apz)
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) |
Antragsverfahren Ausweisschriften für Schweizer Angehörige
Identitätskarten
Identitätskarten ohne Kombination mit einem Pass 2010 sind über die Gemeindeverwaltung Tamins zu beantragen.
- Für die Bestellung ist das persönliche Erscheinen des/der Antragstellers/Antragstellerin notwendig.
- Pro Antrag wird ein schwarz/weiss oder farbiges Passfoto neueren Datums benötigt; für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto verlangt.
- Minderjährige müssen mit einem gesetzlichen Vertreter bei der Einwohnerkontrolle erscheinen.
- Bringen Sie bitte die alte Identitätskarte mit.
- Der Verlust einer Identitätskarte (verloren oder gestohlen) ist bei der Kantonspolizei zu melden, wo ein Verlustschein ausgestellt wird. Dieser Verlustschein ist bei einem Neuantrag mitzubringen.
- Ausfertigungsdauer: ca. 15 Arbeitstage
Kriterien für die Annahme von Fotos für Identitätskarten
- Person muss direkt in die Kamera blicken, Schultern gerade
- Kopfhaltung gerade (weder geneigt noch gedreht oder gekippt)
- Beide Augen offen und deutlich sichtbar (auch bei Brillenträger)
- Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (kein Lächeln)
- Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral
- Klare Trennung zwischen Kopf und Hintergrund (Kontrast)
Die Fotomustertafel finden Sie unter www.schweizerpass.ch oder kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gebühren (inkl. Porto) und Gültigkeitsdauer
Erwachsene |
CHF 70.- |
Gültigkeit 10 Jahre |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
CHF 35.- |
Gültigkeit 5 Jahre |
Provisorische Pässe
Gesuchstellende haben sich direkt an das Ausweiszentrum Chur zu wenden.
Gebühren (exkl. Porto) und Gültigkeitsdauer
| Erwachsene |
CHF 100.- |
Gültigkeit max. 12 Monate * |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
CHF 100.- |
Gültigkeit max. 12 Monate * |
* Gültig für die Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate
Pass 2010 und Kombiangebot
Der Pass 2010 oder der Pass 2010 zusammen mit einer Identitätskarte (Kombiangebot) kann nur über das Ausweiszentrum bezogen werden. Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet www.schweizerpass.ch oder telefonisch beim Ausweiszentrum Chur einen Antrag stellen und einen Termin vereinbaren.
Die Gesuchstellenden haben persönlich im Ausweiszentrum vorzusprechen, die Identität ist anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen und den Wohnsitz zu belegen (Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbescheinigung etc.), alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen. Die biometrischen Daten des Gesuchstellers werden erfasst, die Gebühren für die Ausweise sind im Ausweiszentrum zu bezahlen.
Die Ausweise werden den Gesuchstellenden eingeschrieben zugestellt.
Gebühren (exkl. Porto) und Gültigkeitsdauer Pass 2010
Erwachsene |
CHF 140.- |
Gültigkeit 10 Jahre |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
CHF 60.- |
Gültigkeit 5 Jahre |
Gebühren (exkl. Porto) und Gültigkeitsdauer Kombi
(Pass 10 und Identitätskarte)
Erwachsene |
CHF 148.- |
Gültigkeit 10 Jahre |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
CHF 68.- |
Gültigkeit 5 Jahre |
Keine eigenen Fotos für Pässe
Im Kanton Graubünden ist das Verwenden von eigenen Fotos im neuen Verfahren für den Pass 2010 nicht möglich. Die Gesuchstellenden müssen darum keine Fotos herstellen lassen und müssen auch keine Fotos mitbringen. Die Fotos werden ausschliesslich direkt vor Ort im Ausweiszentrum gemacht.
Ausweiszentrum Chur
Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur
Tel. 081 257 52 20
Öffnungszeiten:
Mo – Do, 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 17.00 Uhr
Fr, 08.00 – 16.00 Uhr durchgehend
AHV-Zweigstelle
Beiträge an Prämien der Krankenpflegegrundversicherung
Die Anmelde- und Mutationsformulare können bei der AHV-Zweigstelle bezogen oder direkt auf der Homepageseite www.sva.gr.ch heruntergeladen werden.
Das Gesuch für das laufende Jahr muss bis am 31. Dezember eingereicht werden, später eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden
Ottostrasse 24
7000 Chur
Tel. +41 81 257 41 11
Fax +41 81 257 42 22
info@sva.gr.ch
Die Formulare können bei der AHV-Zweigstelle bestellt oder direkt von der Homepage der Sozialversicherungsanstalt herunter geladen werden.
AHV-IV
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