Die Gemeindeverwaltung ist für die administrativen Abläufe der Baubewilligung- sverfahren zuständig, d.h. Abgabe der Baugesuchsformulare, Annahme der Baugesuche und Weiterverarbeitung zuhanden der Baukommission.
Für kleinere Umbauten, die keine Zweckänderungen und Fassadenänderungen nach sich ziehen, kann das Meldeverfahren angewendet werden. Das Meldeverfahren – Formular muss in 2facher Ausführung eingereicht werden mit einer Skizze oder Plan des bevorstehenden Umbaus.
Bauten die keine Baubewilligung benötigen können Sie in der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) Art. 40 nachschlagen.
Baugesuche für Bauten innerhalb der Bauzone müssen in 2facher Ausführung bei der Gemeinde eingereicht werden. Für Bauten ausserhalb der Bauzone (BAB) muss zusätzlich das "Baugesuchsformular für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen" des Amtes für Raumentwicklung in 3facher Ausführung eingereicht werden. |
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Pläne müssen in diesem Falle in 5facher Ausführung angefertigt werden. Ist eine feuerpolizeiliche Bewilligung notwendig, bitten wir Sie, einen zusätzlichen Satz Pläne beizulegen.
Das Baugesuch wird von der Baukommission geprüft und mit einem Antrag an den Gemeindevorstand zur Genehmigung / Ablehnung weitergeleitet. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB) müssen zudem vom Amt für Raumentwicklung Graubünden, Chur, bewilligt werden.
Auskunft erteilt der Baufachvorsteher und Präsident der Baukommission Oswald Sulser, +41 78 774 87 63.
Die Formulare sind kostenlos bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. BAB-Formulare können unter www.are.gr.ch heruntergeladen werden.
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