Arbeitsamt
Karin Sax
Tel. +41 81 641 11 18
Fax +41 81 641 11 68
karin.sax@tamins.ch
Arbeitslos – was tun?
Melden Sie sich bei erfolgter Kündigung, spätestens aber am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen, persönlich bei uns auf der Gemeindeverwaltung
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- AHV-Ausweis
- Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- Ausländerausweis (bei Ausländern)
- evtl. Arztzeugnis
Vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Chur (RAV) werden Sie zu einem Informationstag eingeladen. Zu einem späteren Zeitpunkt findet das Beratungs- und Kontrollgespräch statt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
www.treffpunkt-arbeit.ch
www.kiga.gr.ch |