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Kantonale Schätzungsrevision Gemeinde Tamins

26.04.2010

Orientierung der GrundeigentümerInnen

Das Gesetz über die amtlichen Schätzungen (SchG;BR 850.100) sieht in Art. 5 Abs. 4 vor, dass die Schätzungen der überbauten Grundstücke in der Regel alle 10 Jahre gemeindeweise zu revidieren sind. Die letzte Durchschätzung der überbauten Grundstücke auf dem Gemeindegebiet Tamins fand im Jahre 1996 - 1997 statt.

Die Schätzungen sind durch die Revision den aktuellen Marktverhältnissen anzupassen. Die Schätzungsergebnisse dienen den GrundeigentümerInnen, den Gemeinden, der Gebäudeversicherung, den Belehnungsinstituten, sowie den Steuerbehörden.

Das Amt für Schätzungswesen beauftragt den Kantonalen Schätzungsbezirk 1 die Revision durchzuführen. Diese ist ab Januar 2010 im Gange.

Aufgrund von Art. 10 Abs. 2 der Verordnung über die amtlichen Schätzungen (SchVO;BR 850.110) sind bei bereits früher geschätzten Objekten ohne wesentliche Veränderungen grundsätzlich keine Besichtigungen durch die Schätzungskommissionen mehr vorzunehmen. Umso wichtiger ist die Mitwirkung der GrundeigentümerInnen im Verfahren. Wir bitten Sie deshalb, den Fragebogen den Sie vom Kantonalen Schätzungsbezirk 1 vor der Revisionsschätzung erhalten vollständig zu beantworten.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Kantonale Schätzungsbezirk 1, Hartbertstrasse 10, 7001 Chur, Tel. 081 257 38 99, gerne zur Verfügung.

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