Einwohnerkontrolle
02.03.2010
Wer zum Aufenthalt oder zur Wohnsitznahme nach Tamins kommt, hat sich innert 8 Tagen nach Zuzug bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Gleichzeitig sind die Ausweisschriften (Heimatschein) zu hinterlegen. Auch Personen, die über das Wochenende nach Hause gehen, sind zur Anmeldung und zur Schriftenabgabe verpflichtet. Von der Schriftenabgabe befreit sind nur Personen, die täglich heimkehren.
Bei Wegzug hat jede Person sich vorher bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und den Schriftenempfangschein zu erstatten.
Jeweils innert 8 Tagen ist zu melden:
jede Adressänderung, Wohnungs- und Logiswechsel sowie jeder Wechsel des Berufes und des Arbeitsplatzes;
vom Vermieter oder Logisgeber jeder Einzug oder Auszug von Mietern und Logisnehmern in seinem Haus oder in seiner Wohnung;
vom Arbeitgeber die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmer;
vom Familienvorstand der Ein- oder Wegzug von Familienmitgliedern, Verwandten, Pflege- oder Kostkinder, usw.
Widerhandlungen gegen die Bestimmungen über das Meldewesen oder Nichteinhaltung derselben wird mit Busse bis zu Fr. 100.— bestraft.
Einwohnerkontrolle
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