Hundesteuer 2010
19.01.2010
Gemäss Art. 11 des Gemeindesteuergesetzes hat jeder Einwohner, welcher einen oder mehrere Hunde hält, für jeden Hund die festgesetzte Hundesteuer zu bezahlen.
Taxpflichtig sind auch alle Hunde, die während des Jahres in die Gemeinde Tamins eingeführt werden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass die Steuer bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde.
Pflichtig sind alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat. Jeder Hundehalter auf Gemeindegebiet ist verpflichtet, unaufgefordert bis Ende Februar 2010 die Hundekontrollmarke zu lösen. Diese kann ab sofort auf der Gemeindeverwaltung Tamins bezogen werden.
Die Gemeindehundesteuer beträgt Fr. 80.—
Als Quittung für die bezahlte Taxe wird dem Besitzer für jeden Hund eine Marke ausgehändigt. Diese ist dem Hund am Halsband zu befestigen und von diesem ständig zu tragen.
Wenn eine noch gültige Marke verloren geht, hat der Besitzer gegen Bezahlung von
Fr. 2.— auf der Gemeindeverwaltung eine neue Marke zu beziehen.
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde im Kanton Graubünden gekennzeichnet und bei der ANIS Datenbank registriert sein. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.anis.ch.
Bei einer Erstregistrierung des Hundes in der Gemeinde Tamins ist die Registrierbestätigung der ANIS vorzuweisen.
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