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Testamente und Erbverträge hinterlegen

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch verpflichtet die Kantone, eine Behörde für die amtliche Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (d.h. Testamente und Erbverträge) zu bezeichnen. Ab dem 1. Januar 2011 weist das kantonale Recht diese Aufgabe neu den Gemeinden zu. Bisher wurden die Dokumente beim Kreisamt aufbewahrt. Personen mit Wohnsitz in Tamins können ihren letzten Willen (Testament, Erbvertrag) somit ab sofort bei der Gemeindeverwaltung deponieren und nicht mehr beim Kreisamt. Die Testamente und Erbverträge, welche beim Kreisamt deponiert waren, wurden direkt der Gemeindeverwaltung übergeben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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