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Öffentliche Auflage Kantonales Bauinventar

12. April 2024

Das Kantonale Bauinventar umfasst schutzwürdige Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten und ist im Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden verankert (KNHG; BR 496.000; Art. 4). Das Kantonale Bauinventar dient als Grundlage für die Ortsplanung im Sinne des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG; BR 801.100; Art. 7 und Art. 42).

Der Kanton legt neue Inventare sowie Nachführungen in den betroffenen Gemeinden und beim Kanton während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage haben betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Gemeinden die Gelegenheit zur Stellungnahme bei der Kantonalen Denkmalpflege.

Die Ergebnisse des Auflageverfahrens werden den Mitwirkenden in geeigneter Form bekannt gegeben.

Öffentliche Auflage
15. April 2024 bis 14. Mai 2024

Auflageakten
Kantonales Bauinventar (Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten)
Pläne zum Kantonalen Bauinventar

Auflageort
Gemeindeverwaltung Tamins, Aligstrasse 1, 7015 Tamins
Denkmalpflege Graubünden, Gürtelstrasse 89, 7001 Chur
Die Einsichtnahme ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Info und Fragestunde
18. April 2024, 18:00 – 19:00, auf der Bühne im Gemeindezentrum, Aligstrasse 1, 7015 Tamins

Schriftliche Stellungnahme
Die schriftlichen Stellungnahmen können bis spätestens am 14. Mai 2024 bei der Denkmalpflege Graubünden, Gürtelstrasse 89, 7001 Chur eingereicht werden.

Denkmalpflege Graubünden